Die Burgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Aufgaben in der Staatsverfassung sowie im Gemeindegesetz des Kantons Bern umschrieben sind. Es handelt sich dabei um die Verwaltung des burgerlichen Vermögens zum Wohle der Allgemeinheit. Die Einnahmen der Burgergemeinde stammen nicht aus Steuereinnahmen sondern aus Erträgen des Burgervermögens. So zum Beispiel aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken oder durch Zinseinnahmen.
Alle heimatberechtigten Lütschentaler, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind in Burgerangelegenheiten stimmberechtigt. Die Burgerversammlung wählt die drei Mitglieder der Burgerkommission und beschliesst
Zur Burgerversammlung wird mittels Publikation im Anzeiger Interlaken eingeladen. Im Burgerregister Lütschental sind zurzeit 60Personen eingetragen. Was rund einem Viertel der Wohnbevölkerung der Gemeinde entspricht.
Die Burgergemeinde besitzt im Moment rund 31’650 m2 Landwirtschaftsland, das an Nutzungsberechtigte abgegeben wird.
Jeder Interessierte kann schriftlich beim Burgerrat seinen Burgernutzen anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.00. Die Nutzungsberechtigungen sind im Burgernutzungsreglement festgehalten:
Familienwappen der Burger Lütschental
Briggmättli 38
3816 Lütschental
Tel. 033 853 47 40 (Schreiberei)
Tel. 033 853 47 20 (Finanzverwaltung)
Fax 033 853 47 50
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Montag, 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag, 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr